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In Chemnitz wurde jemand beim Klauen im Supermarkt erwischt. Nichts ungewöhnliches, das passiert vermutlich tausend mal am Tag irgendwo in Deutschland. Da es sich aufgrund der geringen Summen, in diesem konkreten Fall 34,85€, um sogenannte Bagatell-Delikte handelt, wird das Verfahren laut Paragraph 153a StPo normalerweise auf Weisung des Staatsanwalts eingestellt. Gegen Zahlung einer Geldstrafe und in Absprache mit dem Beschuldigten.

Nicht in diesem konkreten Fall, denn „Der Beschuldigte ist Ausländer„. Genau so steht in dem Deckplatt der Polizei-Dienststelle die den Fall bearbeitet hat, das von Mark Feilitzsch, dem Anwalt des Angeklagten, getweetet wurde.

Die Nachricht ist bereits von gestern und mittlerweile klärte sich der Sachverhalt. Aufgrund von Verständigungs-Problemen konnte das Angebot nicht unterbreitet werden, was die mehr als unglückliche Formulierung trotzdem in keinster Weise rechtfertigt.

Die Kollegen von bento haben nachgefragt und bei den Blogrebellen haben ich es entdeckt.