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Vor ein paar Tagen kam die Meldung, Disney hätte Deadmau5 wegen einer (doch sehr offensichtlichen) Urherberrechts-Verletzung verklagt.

Nun kommt die Retour-Kutsche von Deadmau5, der einen Disney-Trailer aufgestöbert hat, in dem sein Song „Ghosts’n Stuff“ unerlaubt genutzt wurde.

Er behauptet der Konzern, würde sich am EDM Hype bereichern wollen. Kann das wirklich alles sein oder rührt hier nur jemand eine Promo-Trommel?

Die zweite Seite der Unterlassungs-Erklärung der Anwälte von Deadmau5 an Disney gibt’s nach dem Klick. Hier geht’s zum besagten Trailer, der mittlerweile von der offiziellen Disney Webseite gelöscht wurde.